Störungen im Netz- und Anlagenbetrieb bedeuten für den Betreiber, dass er schnell reagieren muss, um wieder einen ordnungsgemäßen Betriebszustand zu erreichen − und ggf. Gefahren umgehend abzuwenden. Ein effizientes Störungsmanagement hat daher eine große Bedeutung.
Um die notwendigen Prozesse optimal zu unterstützen, können Sie im [FIS] eine Bereitschaftsplanung hinterlegen, auf deren Grundlage das System im Störfall die zuständigen Mitarbeiter benachrichtigt und mit den für die Störungsbearbeitung relevanten Informationen versorgt. Dabei können fachliche Qualifikationen und die jeweilige Entfernung vom Einsatzort automatisch berücksichtigt werden.
Die Aufsichtsbehörde erwartet bei Störereignissen in den Sparten Strom und Gas eine Dokumentation der Störmeldung sowie der ergriffenen Maßnahmen und Befunde. Auf Grundlage der während der Schadensbearbeitung gesammelten Informationen kann das [FIS] die Meldung bei der Aufsichtsbehörde gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch abgeben und so sicherstellen, dass Sie Ihrer Meldungspflicht nachkommen.
Gemäß § 52 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, der Bundesnetzagentur bis zum 30. Juni eines jeden Jahres über alle in ihrem Netz im letzten Kalenderjahr aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen einen Bericht abzulegen. Die Übermittlung der Daten kann über zwei Verfahren erfolgen. Eines davon ist die Übermittlung auf Basis des XML Webservice. Hierfür haben wir für die Sparte Gas ein Tool entwickelt.